Gesundheitsuntersuchung für Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr

Jeder gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr hat seit 2020 nur noch alle drei Jahre (früher alle zwei Jahre) Anspruch auf diese Untersuchung. Außerdem kann der Check jetzt auch einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr erfolgen. Diese Untersuchung richtet sich insbesonders auf die Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Fettstoffwechselstörungen.

Leider ist die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung inzwischen sehr eng begrenzt. Deshalb bieten wir Ihnen eine Erweiterung des Check-up an (wie unter Intervall-Check beschrieben).