Hautkrebsscreening ab dem 35. Lebensjahr

Mädchen mit Sonnenbrille

Jeder gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr hat weiterhin alle zwei Jahre (Check-up 35 nur noch alle drei Jahre) einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dieses Hautkrebs-"Screening" (Screening kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie "Filteruntersuchung") soll Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer Hautkrebserkrankung feststellen.

Durch eine spezielle Qualifikation sind wir zur Durchführung dieses Screenings befugt, und können es für Sie kostenfrei anbieten.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf www.hautkrebs-screening.de.