Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Für Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung gesetzlich vorgeschrieben.

Es findet eine Befragung über mögliche Vorerkrankungen sowie eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Daraus muß hervorgehen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen des Jugendlichen für den gewählten Beruf bestehen. Diese Untersuchung darf frühestens 14 Monate vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

Den Berechtigungsschein für diese Untersuchung erhält man beim Meldeamt der zuständigen Gemeinde/Stadt.